Start › Leistungs-Rechner 2026: Was zahlt die Pflegekasse im Monat?
Leistungs-Rechner 2026
Wer pflegt, hat Anspruch auf mehrere Leistungen gleichzeitig. Viele davon werden nicht genutzt, weil sie kaum jemand kennt. Hier siehst du auf einen Blick, was 2026 im Monat und im Jahr möglich ist.
So rechnet der Rechner
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI) gibt es ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder andere Menschen ohne Pflegedienst pflegen: 347 €, 599 €, 800 € oder 990 € im Monat.
- Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) ist ein Budget für einen zugelassenen Pflegedienst: bis 796 €, 1.497 €, 1.859 € oder 2.299 € im Monat. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
- Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI): Nutzt der Pflegedienst nur einen Teil des Budgets, wird das Pflegegeld um denselben Prozentsatz gekürzt. Beispiel: 40 % Sachleistung genutzt, dann gibt es noch 60 % des Pflegegelds. An die gewählte Aufteilung bist du sechs Monate gebunden.
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Pflegedienste (bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für Selbstversorgung wie Körperpflege). Nicht genutzte Beträge kannst du ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI): bis 42 € im Monat ab Pflegegrad 1, z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen. Mehr dazu im Vergleich der Pflegehilfsmittel-Boxen.
- Umwandlung (§ 45a Abs. 4 SGB XI): Ab Pflegegrad 2 können bis 40 % der nicht genutzten Sachleistung für anerkannte Alltagshilfen verwendet werden. Der Rechner zeigt den Höchstbetrag.
Zusätzlich gibt es ab Pflegegrad 2 das Budget für Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI: 721 €, 1.357 €, 1.685 € oder 2.085 € im Monat) und den Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € im Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Für ambulant betreute Wohngruppen gibt es unter Voraussetzungen 224 € im Monat (§ 45f SGB XI). Für Umbauten wie Treppenlift oder Dusche zeigt der Zuschuss-Rechner Wohnumfeld den Betrag.
Quellen (abgerufen 06.11.2026): BMG: Leistungsansprüche 2026 (PDF) · § 36 · § 37 · § 38 · § 40 · § 42a · § 45a · § 45b · § 45f SGB XI
Vereinfachte Übersicht, keine Pflege- oder Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, klärt die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse (§ 7a SGB XI) oder ein Pflegestützpunkt.
Häufige Fragen
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt. Sie kann es an pflegende Angehörige weitergeben. Fragen zur Steuer klärst du bitte mit der Steuerberatung oder dem Finanzamt.
Was ist der Beratungseinsatz?
Wer nur Pflegegeld bekommt, muss bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich ein Besuch pro Quartal möglich.
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Was du in einem Kalenderhalbjahr nicht nutzt, kannst du ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen (§ 45b SGB XI). Danach verfällt es. Frag deine Pflegekasse nach dem aktuellen Stand deines Guthabens.
Stand: 06.11.2026