Start › Pflegehilfsmittel-Boxen im Vergleich: Inhalt, Lieferung, Antrag
Pflegehilfsmittel-Boxen im Vergleich
Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Ein Rezept ist nicht nötig.
Zwei Wege zu den Hilfsmitteln
- Über einen Vertragsanbieter: Ein Anbieter mit Vertrag bei deiner Pflegekasse liefert regelmäßig und rechnet direkt mit der Kasse ab. Das können Online-Anbieter, Apotheken oder Sanitätshäuser sein.
- Selbst kaufen: Du kaufst z. B. in der Drogerie, reichst die Belege bei der Pflegekasse ein und bekommst bis zu 42 € im Monat erstattet. Vorher brauchst du die Genehmigung der Kasse.
Die Tabelle
Reihenfolge: alphabetisch (Methodik). Wir vergeben keine Noten. Angaben laut Anbieter-Website am 06.11.2026. k. A. = keine Angabe gefunden.
| Anbieter | Inhalt wählbar | Lieferung | Antrag | Privat versichert | |
|---|---|---|---|---|---|
| curabox (pflege.de, web care LBJ GmbH, Hamburg) | ja, Produkte selbst wählen, „jederzeit anpassbar“ | monatlich, versandkostenfrei | online, digitale Unterschrift; Anbieter rechnet mit der Pflegekasse ab, Lieferung nach Genehmigung | nein, nur gesetzlich Versicherte | Zur curabox |
| PflegeBox (proSenio GmbH) | ja, Box selbst zusammenstellen | monatlich, versandkostenfrei | online über einen Antragsassistenten; Details k. A. | k. A. | Zur PflegeBox |
| Pflegehase | ja, individuell zusammenstellen, später änderbar | alle zwei Monate gebündelt, ohne Versandkosten | online, telefonisch oder per Post; Anbieter leitet an die Pflegekasse weiter; erste Lieferung bis ca. 3 Wochen | ja, Rechnung selbst zahlen und bei der Versicherung einreichen | Zu Pflegehase |
| Apotheke oder Sanitätshaus vor Ort | je nach Anbieter | Abholung oder Lieferung, je nach Anbieter | Anbieter muss Vertragspartner deiner Pflegekasse sein | k. A. | |
| Selbst kaufen und erstatten lassen | ja, frei | selbst einkaufen | Antrag formlos oder per Formular der Pflegekasse, dann Belege einreichen | bei der eigenen Versicherung erfragen |
Wir erwähnen keine Geschenke oder Prämien von Anbietern. Werbegaben für Medizinprodukte sind nach dem Heilmittelwerbegesetz stark eingeschränkt. Lass dich davon nicht leiten.
Worauf du achten solltest
- Feste Boxen sind nicht mehr erlaubt. Seit 1. Juli 2024 muss jede Person ihren Bedarf selbst zusammenstellen können. Vor dem Antrag muss eine geschulte Fachkraft beraten.
- Du gehst auf den Anbieter zu, nicht umgekehrt. Bei ungebetenen Anrufen oder Besuchen: nichts unterschreiben, keine Gesundheitsdaten nennen, Pflegekasse informieren.
- Nur was gebraucht wird. Prüf die Lieferungen und tausch Produkte, die nicht passen.
- Ein Anbieter zur Zeit. Die 42 € gelten insgesamt, nicht je Anbieter. Wenn du wechseln willst, kündige beim alten Anbieter und sag der Pflegekasse Bescheid.
Welche weiteren Leistungen dir zustehen, zeigt der Leistungs-Rechner 2026. Noch kein Pflegegrad? Der Pflegegrad-Rechner hilft bei der ersten Einschätzung.
Keine Pflegeberatung. Welche Produkte im Einzelfall übernommen werden, entscheidet die Pflegekasse.
Quellen (abgerufen 06.11.2026): curabox · pflege.de Impressum · PflegeBox · Pflegehase · Verbraucherzentrale: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · § 40 SGB XI
Stand: 06.11.2026