Start › Pflegegrad-Rechner nach dem Begutachtungsverfahren (NBA)

Pflegegrad-Rechner

Der Medizinische Dienst (MD) prüft bei der Begutachtung sechs Lebensbereiche. Dieser Rechner nutzt dieselbe Punktelogik wie das Gesetz. So bekommst du ein Gefühl, welcher Pflegegrad in Frage kommt.

Schätzung, maßgeblich ist das MD-Gutachten. Der Rechner ersetzt keine Begutachtung. Er gilt für Erwachsene. Bei Kindern vergleicht der MD mit gleichaltrigen Kindern, das bildet der Rechner nicht ab.

So wählst du: selbständig = schafft es allein · überwiegend selbständig = braucht etwas Hilfe, z. B. Anleitung oder Bereitstellen · überwiegend unselbständig = schafft nur einen kleinen Teil selbst · unselbständig = schafft es praktisch nicht selbst. Denk an den Alltag der letzten Wochen, nicht an einen guten oder schlechten Tag.

Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Zähl nur, was die Person nicht selbst erledigen kann und was voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig ist.

5.1–5.7 Medikamente, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Absaugen/Sauerstoff, Einreibungen und Kälte-/Wärmeanwendungen, Messen von Körperzuständen (z. B. Blutzucker), körpernahe Hilfsmittel (z. B. Prothese, Kompressionsstrümpfe). Anzahl der Hilfen zusammen:

5.8–5.11 Verbandwechsel und Wundversorgung, Stomaversorgung, regelmäßige Einmalkatheterisierung und Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung. Anzahl zusammen:

5.12–5.15 Zeit- und technikintensive Maßnahmen zu Hause sowie Arzt- und Therapiebesuche mit Begleitung:

So rechnet der Rechner (und der MD)

  1. Einzelpunkte: Jedes Kriterium bekommt Punkte nach Anlage 1 zu § 15 SGB XI. Meist 0 bis 3. Ausnahmen: Essen (bis 9), Trinken und Toilette (bis 6), Sondenernährung (teilweise 6, vollständig 3), Modul 3 nach Häufigkeit (0, 1, 3 oder 5).
  2. Schweregrad je Modul: Die Summe eines Moduls fällt in einen von fünf Punktbereichen (Anlage 2). Jeder Bereich hat feste gewichtete Punkte.
  3. Gewichtung: Mobilität 10 %, Module 2 und 3 zusammen 15 %, Selbstversorgung 40 %, Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen 20 %, Alltagsleben und soziale Kontakte 15 %.
  4. Modul 2 oder 3: Es zählt nur der höhere gewichtete Wert der beiden Module (§ 15 Abs. 3 SGB XI).
  5. Pflegegrad: Ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.

Sonderfall: Bei einer besonderen Bedarfskonstellation (§ 15 Abs. 4 SGB XI, z. B. Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine) kann Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten vergeben werden. Die Module 7 und 8 (außerhäusliche Aktivitäten, Haushalt) fließen nicht in die Punkte ein.

Was der Pflegegrad konkret bringt, zeigt der Leistungs-Rechner 2026. Wenn der Bescheid anders ausfällt als erwartet, hilft der Fristen-Rechner für den Widerspruch.

Quellen (abgerufen 06.11.2026): § 15 SGB XI · Anlage 1 (Einzelpunkte) · Anlage 2 (Bewertungssystematik)

Allgemeine Selbsteinschätzung, keine Pflege- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der Bescheid der Pflegekasse auf Grundlage des MD-Gutachtens.

Häufige Fragen

Warum zeigt der Rechner einen anderen Pflegegrad als der Bescheid?

Der Rechner kennt nur deine Angaben. Die Gutachterin oder der Gutachter sieht die Person selbst, liest Arztberichte und bewertet jedes Kriterium nach festen Regeln. Schon ein Schritt bei „Essen“ oder „Toilette“ kann viele Punkte ausmachen.

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Führ ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch: Wobei braucht die Person Hilfe, wie oft, wie lange? Leg Arztberichte und Medikamentenplan bereit. Sei als Angehörige oder Angehöriger beim Termin dabei.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft nur in deinem Browser. Es wird nichts übertragen.

Stand: 06.11.2026