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Entlastungsbetrag 131 €: wofür du ihn nutzen kannst
Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 131 € im Monat. Das Geld wird nicht ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet Rechnungen für bestimmte Hilfen. Was du nicht nutzt, kannst du ansparen. Hier steht, wie das geht und wann Geld verfällt.
Wofür der Entlastungsbetrag gedacht ist
Laut § 45b Abs. 1 SGB XI erstattet die Pflegekasse Kosten für:
- Tages- oder Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- ambulante Pflegedienste nach § 36 SGB XI. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt das nicht für Hilfe bei der Selbstversorgung (etwa Körperpflege). Bei Pflegegrad 1 ist auch das möglich,
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, zum Beispiel Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung oder Hilfe im Haushalt.
Welche Angebote anerkannt sind, regelt jedes Bundesland selbst. Eine Liste haben die Pflegekasse und der Pflegestützpunkt. Frag vor dem ersten Termin nach, ob der Anbieter anerkannt ist. Sonst bleibst du auf der Rechnung sitzen.
So kommst du an das Geld
- Anerkannten Anbieter suchen und die Hilfe nutzen.
- Rechnung bezahlen und bei der Pflegekasse einreichen. Manche Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab, wenn du eine Abtretungserklärung unterschreibst.
- Die Kasse erstattet bis zur Höhe deines Guthabens.
Ansparen und Verfall
Der Betrag kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres genutzt werden. Was in einem Jahr nicht ausgeschöpft ist, kann ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden (§ 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI). Praktisch heißt das: Restbeträge aus 2026 kannst du bis zum 30.06.2027 nutzen. Danach verfallen sie.
Rechner: Guthaben und Verfall
So rechnet der Rechner
- Jahresanspruch = 131 € × Anzahl der Monate ab „Anspruch seit“ bis Dezember.
- Angespart bis jetzt = 131 € × Monate bis einschließlich aktuellem Monat, minus das schon Abgerechnete. Bis Juni kommt der Rest aus dem Vorjahr dazu.
- Annahme: Deine geplante Nutzung wird bis Juni zuerst mit dem Vorjahresrest verrechnet. Wie deine Kasse tatsächlich verrechnet, erfährst du dort.
- Was am 31.12. übrig bleibt, wird ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen und verfällt am 30.06.
Der Rechner kennt deinen Kontostand bei der Kasse nicht. Frag dort nach dem aktuellen Guthaben. Die Werte sind eine Schätzung.
Weitere Hinweise
- Nicht mit Pflegegeld verwechseln: Das Pflegegeld wird ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag nur gegen Rechnung erstattet.
- Kombinieren: Den Entlastungsbetrag kannst du zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung nutzen. Was dir insgesamt zusteht, zeigt der Leistungs-Rechner.
- Pflegegrad fehlt noch? Der Anspruch setzt einen Pflegegrad voraus. Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegrad-Rechner.
Quellen (abgerufen 06.11.2026): § 45b SGB XI (Wortlaut ab 01.01.2026 geprüft über buzer.de) · § 45a SGB XI · BMG: Leistungsansprüche 2026 (PDF)
Keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindlich sind die Auskünfte deiner Pflegekasse. Kostenlose Beratung gibt es nach § 7a SGB XI und bei Pflegestützpunkten.
Häufige Fragen
Bekomme ich die 131 € bar ausgezahlt?
Nein. Die Pflegekasse erstattet nur Rechnungen für die oben genannten Leistungen. Eine pauschale Auszahlung sieht § 45b SGB XI nicht vor.
Darf eine Nachbarin oder ein Familienmitglied abrechnen?
Nur wenn die Person als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt ist. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je Bundesland. Frag beim Pflegestützpunkt nach.
Ich habe Geld aus dem Vorjahr übrig. Was jetzt?
Plane die Nutzung bis Ende Juni. Reiche Rechnungen rechtzeitig ein. Was am 30.06. noch übrig ist, verfällt.
Stand: 06.11.2026